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Reiseberichte und Anekdoten des Weltumseglers Ulli Barth

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Schiff'le versenken (19:29, 19.06.2011)

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Hurtig oder sakte Fart - Im Land der Steinreichen (18:42, 28.04.2011)

Für alle, die schon immer mal in den Norden wollten - hier geht es wenigstens als Lektüre....

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Ebenfalls leidender Kollege (16:18, 22.12.2011)

Also nicht nur ich....

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Die Fahrradfahrergeschichte Episoden ohne Ende

Ich habe sie (leider) selbst erlebt und sie kann durch Akten belegt werden. Wenn sie mir Jemand erzählt hätte, ich hätte sie nicht geglaubt oder zumindest stark angezweifelt. Damit die Richtigkeit festgestellt werden kann, können die Akten gerne einsehen werden.

Zur Vorgeschichte: Die Handlung ereignete sich auf einer kleinen Verbindungsstraße im bayerischen nordöstlichen Landkreis Ansbach, im Dreieck Dietenhofen – Großhabersdorf – Heilsbronn. Sie zeigt, wie aus einer alltäglichen, harmlosen Situation eine Handlung wird, welche das Leben grundlegend verändern kann.

Zur Erklärung muss ich noch vorweg schicken, das ich sowohl im Rettungsdienst als auch bei der freiwilligen Feuerwehr war und „Hilfe leisten“ für mich immer normal war. Die einzelnen Geschehnisse und Kommentare Anderer sind so wiedergegeben, wie ich sie erlebt habe. Ich habe bewusst darauf verzichtet, sie zu kommentieren oder zu interpretieren. Bitte machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken dazu

Damit ich die Sache richtig wiedergeben konnte, erstellte ich ein Gedächtnisprotokoll, welches hier als Einleitung zu lesen ist.

Gedächtnisprotokoll der Ereignisse vom So. 22.April 2007:

Zwischen 16 und 17 Uhr befuhr ich die Straße von Dietenhofen in Richtung Fürth. Vor der Abzweigung in Richtung Großhabersdorf fuhren zwei Radrennfahrer vor mir und bogen ebenfalls in Richtung Großhabersdorf ab.

Nachdem, bedingt durch Gegenverkehr, ich nicht gleich überholen konnte, musste ich ca. 5 bis 10 Sekunden hinter dem zweiten Rad herfahren. Dies geschah mit ca. 10 Meter Abstand und einer Geschwindigkeit von ca. 20 km/h. Als ich überholen konnte fuhr ich so, das ich den Mittelstreifen zwischen den Rädern meines Fahrzeuges hatte und beschleunigte. Der Abstand zum Rad dürfte ca. 2,5 bis 3 Meter betragen haben, da der Radfahrer relativ rechts fuhr.

Als ich wieder auf meiner Fahrspur war, geschätzte Geschwindigkeit ca. 45 km/h, sah ich im Rückspiegel den Radfahrer im Abstand von ca. 15 bis 20 Meter und sah, wie er stürzte. Der Grund war mir unklar, er fiel aber nach links auf die Fahrbahn. Deswegen bremste ich, legte den Rückwärtsgang ein und fuhr soweit zurück, das kein anderes Fahrzeug über ihn oder das Rad fahren konnte, was ebenfalls auf der Fahrbahn lag.

Ich stieg aus und der Radfahrer kam gerade auf die Beine. Der nachfolgendende Dialog ist genauso wiedergegeben, wie er mir noch im Gedächtnis ist:
ich: Sind sie verletzt? Kann ich helfen?

er: Nein, bin nur auf die Schulter gefallen. Keine Ahnung, was passiert ist.

Ich zog das Fahrrad auf die Seite, weil ein Fahrzeug abbiegen wollte und das Rad in der Abzweigung nach Betzendorf lag.

ich: Wenn sie wollen, kann ich sie nach Fürth ins Krankenhaus mitnehmen, das Fahrrad könnte ich auch einladen.

er: Nein, ich kann schon weiter fahren, tut nur ganz schön weh.

ich: Wäre auch besser, auf dem Radweg zu fahren, da werden Sie wenigstens nicht überfahren.

er: Das geht Sie gar nichts an, ich kann fahren wo ich will.

ich: Soll ich Sie nun mitnehmen?

er: Nein, ich komme schon klar. (Der zweite Radfahrer drehte um).

ich: OK, dann fahre ich weiter, Ihr Kumpel kommt ja zurück.
er: Ja, danke.

Daraufhin stieg ich in mein Auto und fuhr Richtung Fürth weiter.

Tags darauf wurde ich gegen 10 Uhr mit der Tatsache konfrontiert, ich hätte den Fahrradfahrer absichtlich angefahren und Fahrerflucht begangen. Jedenfalls hätte der Radfahrer Anzeige erstattet und es so zu Protokoll gegeben.
23.04.07 14.00 Uhr

Der o.g. Dialog ist nach bestem Gewissen und Wissen wiedergegeben. Er war weder Emotionsgeladen noch sonst irgendwie aggressiv. Nur die Antwort des Radfahrers auf den Hinweis auf den Radweg war etwas aggressiver.

Für mich nicht nachvollziehbar war die Tatsache, warum ich zurückfahren und anhalten sollte, wenn ich den Radfahrer wirklich absichtlich erst zu Fall gebracht hätte. Nur dadurch hatte er sich mein Kennzeichen merken können.

Wie kann er behaupten das ich Fahrerflucht begangen habe, wenn auch sein Mitfahrer eindeutig sah, das ich angehalten hatte und einstieg, als er zurück kam.

Wahrscheinlich versuchte er sich mit dieser Aussage für den Hinweis zu rächen oder fühlte sich beleidigt.

Auch für mich denkbar war die Tatsache, das er Schmerzensgeld erhalten wollte und ich als Opfer „herhalten“ sollte.

Wenn ich absichtlich den Radfahrer angefahren habe, wieso haben keine weiteren Autofahrer angehalten? Zu dem Zeitpunkt herrschte mehr Verkehr, mehrere Fahrzeuge waren hinter mir.

Der Radweg war in einem guten, geteerten Zustand, der ohne weiteres auch für Radrennfahrer sehr gut befahrbar ist. Ausgewiesen auch als Radweg durch die entsprechenden Verkehrszeichen.

Das Rennrad war für den Straßenverkehr eindeutig nicht zugelassen. Es fehlte das Licht, es war kein Rückstrahler angebracht und die Pedale (Klicksystem) sind, soweit mir bekannt) auch nicht zugelassen, weil die Füße im Notfall nicht schnell genug auf die Straße gebracht werden können.

Soweit das von mir erstellte Protokoll. Vorsorglich ging ich zu einem Anwalt, der die Sache als sehr ernst einstufte. Auch sei mit solchen Sachen nicht zu spaßen, da in Ansbach ein Staatsanwalt besonderer Härte sitze. Gott sei Dank habe ich eine Rechtsschutzversicherung.

Erwähnen möchte ich noch, das die beiden Polizisten, die mein Auto ansahen, eindeutig aussagten, das ja keinerlei Spuren eines Unfalls oder einer „Berührung“ ersichtlich waren – und nachdem mein Auto auch meistens etwas schmutzig ist – auch keine Spuren entfernt worden waren.

Auf Anratens des Anwaltes mache ich Fotos der Örtlichkeit, des Straßenbelages und vieler massiver Fahrbahnschäden, die wahrscheinlich zum Sturz geführt hatten.

Im Juli 2007 erhielt ich dann eine entsprechende Anklageschrift. Hier warf man mit vor: fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.

Im Dezember 2007 erhielt ich von der Krankenkasse des Fahrradfahrers die Bitte, meine Haftpflichtversicherung zu benennen, damit sie die angefallenen Behandlungskosten bei mir einfordern könne.

Beinah Zeitgleich kam die Ladung zur Hauptverhandlung, welche am 19.06.2008 vor dem Amtsgericht Ansbach stattfinden sollte.

Bei dieser Hauptverhandlung wurde ich dann als Beschuldigter vernommen, aber ich hatte den Eindruck, meine Aussage war nicht wirklich von Bedeutung. Ich wurde in kürzester Zeit einfach abgefertigt und was ich sagte schien nicht wirklich zu interessieren. Dann kam der Radfahrer. Er sagte aus, ich sei eine zeitlang neben ihm hergefahren, habe ihn (durch das Beifahrerfenster) beschimpft und sei dann brutal direkt vor ihm eingeschert und habe eine Vollbremsung hingelegt, so das er auffahren und stürzen musste. Als mein Anwalt ihm vorhielten, das keinerlei Spuren zu sehen waren und auch sein Rad keinerlei derartige Spuren aufwies, änderte er seine Aussage dahingehend, ich habe ihn nicht ganz überholt und seitlich mit der hinteren rechten Seite abgedrängt. Als ich ihn dann sagte, das er dann ja wohl nach rechts hätte fallen müssen, also eher im Straßengraben gelandet sei, änderte er nochmals seine Aussage und sagte, ich sei vor ihn hingefahren und habe stark gebremst, so das er „beinah“ aufgefahren wäre, durch das Bremsmanöver aber letztendlich herunter gefallen wäre.

Dann kam als zweiter Zeuge sein Mitfahrer. Er sagte aus, das er eigentlich gar nichts gesehen oder gehört habe. Er habe bemerkt, das sein Kumpel nicht kam und sei zurück gefahren. Dort sah er ein Fahrzeug stehen (mich) dessen Fahrer wieder ins Auto stieg und wegfuhr. Dahinter stand ein Auto und davor ein Motorrad (was ich aber nicht weiter bemerkte). Sein Kumpel habe ihm aber erzählt, das ich ihn ausgebremst hätte und er aufgefahren sei.

Dann kam der eine Polizist als Zeuge und sagte aus, das keinerlei Spuren zu sehen waren, ein Unfall also – nach seiner Einschätzung – nicht stattgefunden habe. Der Schaden am Rennrad sei ca. 50 .- € gewesen.

Es kam danach zu einer Verhandlungspause, in der sich die Richterin, die Staatsanwältin und mein Verteidiger zurückzogen. Ich war mir ziemlich sicher, nachdem der Radfahrer sich derart in Wiedersprüche verwickelt hatte, das ein Freispruch zwangsläufig die Folge sein musste. Zumal stand die Sache ja eindeutig „Aussage gegen Aussage“ zweier einzelnen Personen. Der zweite Radfahrer hatte nichts gesehen, der Polizist zu meinen Gunsten ausgesagt. Und irgendwann einmal hatte ich den Satz gehört „Im Zweifel für den Angeklagten“.

Nach 20 Minuten kam mein Verteidiger zurück und meinte, man glaube dem Radfahrer jedes Wort, mir absolut nicht und ich solle die „Sache zugeben“, sonst hätte ich mit einer ziemlich harten Strafe, evtl. sogar Gefängnis, zu rechnen. Ich verstand die Welt nicht mehr und nach einer längeren Diskussion, in der mein Verteidiger immer wieder betonte, das „ich der Böse“ sei, gab er eine Erklärung ab, in der „ich den Sachverhalt einräumte“. Das Urteil lautete letztendlich 9 Monate Führerscheinentzug, 2.500.- € Geldstrafe sowie alle Folgekosten zu übernehmen.

In den nächsten Tagen erhielt ich einen Brief meines Verteidigers (ich selbst arbeitete in dieser Zeit an der Ostsee), das sich – aufgrund eines ausführlichen Zeitungsberichtes über meine Verhandlung – eine Zeugin gemeldet habe, die seinerzeit den Unfall gesehen und den Sachverhalt aber ganz anders wahrgenommen hatte. Es war besagte Motorradfahrerin, die ich aber gar nicht bemerkt hatte. Sie habe auch angehalten um ggf. erste Hilfe zu leisten. Sie habe, unter anderem, mich überholen wollen, habe dann den gestürzten Radfahrer bemerkt, von einem falschen Verhalten meinerseits sei keine Rede. Mein Verteidiger habe daraufhin sofort die Staatsanwaltschaft informiert, die in einem solchen Fall zugunsten des Angeklagten eingreifen muss. Diese habe aber die Sache herunter gespielt und alles bei Seite gelegt. Auch die Richterin habe diese Aussage nicht mehr interessiert. Mein Verteidiger selbst hatte keine Berufungsmöglichkeit, da er auf alle Rechtsmittel verzichten musste, damit ich „weniger Strafe“ bekam. Es kam also nur ein kompliziertes Wiederaufnahmeverfahren in Betracht, welches aber mein Verteidiger noch nie gemacht hatte. Ich schaltete deswegen einen anderen Anwalt ein.

Gleich nach der Verhandlung erhielt ich auch von dem Rechtsanwaltes des Radfahrers eine Rechnung präsentiert, in der Schmerzensgeld und die Reparatur des Rades eingefordert wurden. Die Reparatur belief sich inzwischen auf 638.- €, die Schmerzensgeldforderung auf 3.000.- €. Die Anwaltskosten noch dazugerechnet kam eine Summe von knapp 5.000 .- € zusammen. Natürlich sofort zu bezahlen.

Bei eigenen Nachforschungen kam dann heraus, das an dem weißen Rennrad eine schwarze Gabel angebaut wurde, die Rechnung sich auf zwei Reparaturen bezog, welche überhaupt nichts miteinander zu tun haben konnten. Erste Reparatur erfolgte im April 07, die zweite im September 07. Bei einer Nachfrage sagte man mir, es handele sich um Verschleißteile, ein Unfall sei – aus Mechanikersicht – nicht der Grund für eine solche Rechnung. Es seinen sehr hochwertige Teile ausgetauscht worden, welche am Ende einer Saison eines Vielfahrers als Verschleiß anzusehen sind (unter anderem zweimal das Tretlager !). Bei der Rechnungsbegründung wurde explizit darauf hingewiesen, das der Radfahrer, bedingt durch die Schmerzen, eine ganze Saison nicht mehr fahren konnte. Es war auch eine Kopie eines Gutachtens eines Arztes dabei, was aber „eigenartige Aussagen“ enthielt. Ich wollte bei dem Arzt telefonisch nachfragen. Die Telefonnummer gab es nicht und bei der Auskunft sagte man mir, ein solcher Arzt sei nicht bekannt.

Ende Oktober 08 kam dann eine Vorladung vor das Amtgericht Weißenburg, das Mitte November eine Anhörung der Zeugin stattfinden soll. In diesem Beschluss stand, dass das Wiederaufnahmeverfahren zugelassen wird und das der Aufschub der Vollstreckung angeordnet wird. Mit diesem Beschluss ging ich dann zum Landratsamt Ansbach und wollte meinen Führerschein zurück fordern. Dort erklärte man mir, das solch ein Beschluss nicht aussagt, das ich auch den Führerschein wieder bekomme, so was entscheide alleine die Führerscheinstelle. Ich ging dann zu dem Staatsanwalt und sprach mit ihm. (Inzwischen hatte der leitende Staatsanwalt gewechselt, es war nun ein junger, verständnisvoller Mann auf dieser Position – Herr Stelzl. Er sagte, das dies eine Unverschämtheit sei, hier sei ja wohl alles schief gelaufen, was überhaupt schief gehen konnte. Er verstand nicht, wie überhaupt eine Verurteilung aufgrund eines solchen Zeugens passieren konnte, warum die Staatsanwältin nicht eingegriffen hätte und warum man mir den Führerschein nicht mehr aushändigen wolle. Er würde dort sofort persönlich anrufen und man müsse mir den Führerschein wieder ausstellen. Ich reichte dann ein Schreiben an das Landratsamt ein, in dem ich um die Ausstellung bat. Statt des erhofften Führerscheins bekam ich aber nur eine Rechnung und ein Schreiben, das ich einen Sehtest, einen Erste Hilfe Kurs und ein Gutachten über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges vorlegen soll.

Bei der Zeugenvernehmung in Weißenburg (Begründetheitsprüfung) wurde dann eindeutig, das ich an dem Unfall keinerlei Schuld haben konnte. Der Richter fragte mich dann auch nebenbei, ob ich inzwischen meinen Führerschein wieder hätte. Ich sagte ihm, das es Schwierigkeiten gebe, ich nichts erreicht hätte. Er sagte, ich solle noch einmal hingehen und meinen Führerschein beantragen, der Ausstellung stehe doch nichts mehr im Wege.

Also ging ich wieder (21.10.) zum Landratsamt und sprach dort dann mit dem Leiter der Abteilung (H. Fuchs). Nachdem er sich meine Akten geholt hatte, sagte er wörtlich zu mir: „ wissen Sie, ich fahre auch seit 20 Jahren Rennrad, 5.000 Kilometer im Jahr. Auch ich werde immer wieder beschimpft, weil ich auf der Straße fahre. Solchen Arschlöchern wie Ihnen gehört der Führerschein auf Lebenszeit entzogen und ich werde alle Möglichkeiten ausnutzen, damit Sie keinen Führerschein mehr bekommen. Das ist alleine meine Entscheidung und nicht die eines Richters“. Er würde aber den Richter anrufen, ich soll noch mal in den nächsten Tagen vorbeikommen. Wohlgemerkt: Das Gespräch verlief relativ ruhig, denn ich erkannte, das hier kein Blumentopf zu gewinnen war und es unsinnig war, hier überhaupt etwas zu erwarten. Welche Folgen das Gespräch hatte – dazu später.

Bei einem erneuten Anruf (24.10.) beim Leiter der Abteilung sagte dieser: „Ich habe den Richter davon überzeugt, das Zeugen nicht einfach vom Himmel fallen und Sie keinen Führerschein bis zum Abschluss der Verhandlung mehr bekommen. Der Ausgang ist ja wohl mehr als ungewiss. Und ob Sie danach wieder einen Führerschein bekommen – warten wir das erst einmal ab“.

In zwei Schreiben (25.10 und 07.12) bat ich um eine schriftliche Ablehnung, erhielt aber keinerlei Antwort mehr.

Kurz nach dem Termin beim Amtsgericht Weißenburg bekam ich eine erneute Rechnung (Mahnung und Klage) des Anwaltes des Radfahrers. In der Begründung hieß es wiederum, das er erheblichen körperlichen Schaden erlitten habe und man erwäge, ob das Schmerzensgeld überhaupt auslange. Seinem Radsport hätte er eine Saison lang nicht nachkommen können und Folgeschäden über Jahre seien nicht auszuschließen.

Der gesamte Rechnungswert belief sich inzwischen auf beinah 6.000.- €.

Am 21.01.09 kam es vor dem Amtsgericht Weißenburg zur erneuten Hauptverhandlung.

Um das, was hier geschah, richtig einordnen zu können, muss die Verhandlung sehr genau wiedergegeben werden. Um 09.30 Uhr sollte es losgehen. Es waren die zwei Radfahrer als Zeugen anwesend, die Motorradfahrerin als Zeugin und eine große Schulklasse, die die Verhandlung im Rahmen ihres Unterrichts verfolgen wollten. Es waren Jugendliche im Alter so um ca. 15 Jahre mit zwei Lehrer.

Um 09.50 Uhr kam endlich der Richter in den Verhandlungssaal. Er hatte einen Gesichtsausdruck, als hätte man eben sein Frühstück geklaut. Als erstes schickte er die Zeugen hinaus. Dann wurde er etwas lauter und sagte zu den Schülern (die absolut ruhig im Zuhörerraum saßen), das er keinerlei Störungen oder Zwischenrufe akzeptiere und sofort eine Ordnungsstrafe oder ersatzweise Haft erlassen würde. Dies geschah in einem etwas forschen Ton, als seien hier bereits Störungen gewesen. Sowohl die Jugendlichen als auch die Lehrer waren sichtlich verwirrt über die Art, wie das gesagt wurde.

Danach holte er tief Luft und brüllte mich an: „Angeklagter, warum lügen Sie?“ Ich verstand überhaupt nicht, was er will, auch mein Rechtsanwalt zuckte zusammen. Ich fragte ihn deshalb, wie ich diese Frage zu verstehen hätte. Er wieder: „Warum lügen Sie?“. Ich: „Es tut mir leid, aber ich verstehe weder die Frage noch habe ich sie angelogen“. Er: „ Sie lügen. Sie haben beim Landratsamt gesagt, das ich angeordnet habe, sie sollen den Führerschein zurück erhalten. Zudem haben sie dort rumgebrüllt und sich aufgeführt wie ein Irrer. Warum lügen sie?“ Ich sagte ihm, das ich dort weder rumgebrüllt habe noch behauptet habe, das er dies angeordnet habe. Ich hätte ja schließlich einen Beschluß, in dem die Aufhebung der Strafe angeordnet sei – mehr nicht. Und ich sagte noch, das er bei der Zeugenvernahme mich gefragt habe, ob ich nun meinen Führerschein zurück erhalten habe. Von dem Beschluß wusste er komischerweise nichts mehr, auch habe er mich das so nie gefragt. Hier meldete sich mein Rechtsanwalt zu Wort und sagte, das sowohl der Beschluß vorliegt und er mich das – genau so – gefragt hätte. Dabei sei auch er davon ausgegangen, das ich meinen Führerschein zurück bekommen müsse, zumal die Vollstreckung der Strafe ja eindeutig, durch den Beschluß, aufgehoben sei. Es folgte ein längeres Hin und Her, der Richter brüllte nur noch herum. Irgendwie wurde ich sehr an Bilder erinnert, die ich einst von Verhandlungen eines Richters Namens Feisler in Naziregime sah. Die Jugendlichen und deren Lehrer saßen völlig verschüchtert da. Auch der Staatsanwalt und die Schreibdame verstanden offensichtlich nicht, was da passierte. Um 10.30 Uhr begann dann endlich die Verhandlung.

Wieder wurde der gestürzte Radfahrer vernommen.. Danach der zweite Radfahrer, der wiederum aussagte, das er nichts wirklich gesehen hatte. Danach kam die Zeugin (Motorradfahrerin) und konnte alle Aussagen des gestürzten Radfahrers wiederlegen.

Trotzdem erhielt ich nur einen Freispruch, weil man mir meine Schuld nicht nachweisen konnte. Nicht, weil ich unschuldig war. Für mich persönlich war es kein „Freispruch“ sondern nur eine „nicht bewiesene Schuld“.

Ich hatte den Eindruck, das das Gespräch seitens des Landratsamtes Ansbach, wo behauptet wurde, ich habe dort „herumgebrüllt“, diesen Ausgang bewirkt hatte.

Letztendlich ist Freispruch zwar Freispruch, aber es schmerzt schon, das man die Zeugin nicht richtig würdigte, den Polizisten überhaupt nicht mehr hörte und alle Fakten, die ich zwischenzeitlich gesammelt habe, nicht beachtete.

Mit diesem Freispruch kann ich zwar (wahrscheinlich) die Schadensersatzforderungen des Radfahrers abwenden, aber ob ich für meinen, mir entstanden, Schaden Erstattung bekomme, bleibt zweifelhaft. Am Verhandlungstag belief sich mein Gesamtschaden auf 17.500.- €. Mein Rechtsanwalt meinte aber, das hier eine völlig neue Verhandlung statt findet, deren Ausgang mit dem Strafrecht hier überhaupt nichts zu tun habe. Verstehen muss man das alles nicht mehr. Wenn ich nichts gemacht habe, kann es trotzdem sein, das ich für Schaden aufkommen muss....

Am 30.01.09 erhielt ich endlich – nach massiven Schreiben meines Rechtsanwaltes – endlich meinen Führerschein wieder. Die Schreiben alleine kosteten mich 245.- Euro.

Erwähnenswert ist die Tatsache, das ich ohne Führerschein nur noch sehr eingeschränkt beruflich einsetzbar war, deswegen weniger Lohn erhielt und ab Oktober arbeitslos wurde. Wegen des Führerscheinmangels war eine Vermittlung nicht mehr möglich. Ich selbst lebe auf einem Dorf, wo man ein Fahrzeug täglich braucht. Sei es zum Arbeitsweg, Einkaufen, oder zur Freizeitgestaltung bzw. Freundschaftspflege. Am Jahresende 2008 belief sich mein Gesamtschaden durch den Führerscheinentzug auf 15.645,47 Euro ohne die Schadensersatzforderungen des Radfahrers. Mit dieser auf 21.583,55 Euro. Weitere vier Monate sollte der Entzug noch dauern.

Zum Aufbringen der Gerichtskosten musste ich mir bei einer Bekannten Geld leihen, was auch hier teilweise einen bitteren Nachgeschmack hinterließ.

Nachdem ich auf einem kleineren Dorf lebe, sprach es sich natürlich auch schnell herum, das ich ja so ein böser Mensch bin. Auch musste ich immer wieder ( z. B. Arbeitsamt und Freundeskreis ) erklären, das und warum ich momentan keinen Führerschein mehr habe. Oftmals eine unangenehme Situation, die nicht wirklich das Selbstbewusstsein steigert. Zumal die ganze Geschichte doch etwas unglaubwürdig klingt. Hätte sie mir jemand erzählt, ich hätte sie so nicht geglaubt, zumindest doch stark angezweifelt.

Resümee: Wenn man bei einem Unfall als einziger hilft, sollte man sich trotzdem zumindest ein Kennzeichen eines Zeugen merken. Auch bei alltäglichen Situationen immer im Hinterkopf behalten, das es „gegen Einen“ ausgelegt werden kann.

„Der Rechtsweg ist die Krone des Rechtsstaates“ - sagt man. Ich wusste nicht, das man so leichtfertig auch Unschuldigen damit das Leben zerstören kann. Und ich wusste auch nicht, wie selbstherrlich Beamte dann ihre persönlichen Rachegedanken in einen Verwaltungsakt mit einfließen lassen können. Und man ist all dem machtlos ausgeliefert.

Der zeitliche Ablauf, wie vom Radfahrer geschildert, kann so nicht stimmen. Drei Aussagen standen dagegen.

Alle Entfernungsangaben stimmten nicht überein. Ich habe es nachgemessen und auch ein Zeitablaufprotokoll erstellt. Demnach hätte man die komplette Aussage des Radfahrers als Falsch ansehen müssen.

Die entsprechenden Pläne und Skizzen legte ich bei Gericht in Weißenburg vor, sie wurden aber nicht beachtet.

Im März 2009 wurde dann in Ansbach vor dem Landgericht weiter verhandelt. Es ging schlicht um die Tatsache, das der Radfahrer auch weiterhin das Geld von mir forderte. Vorweg wurde reger Briefwechsel geführt, in dem ich als Unmensch betitelt wurde, alle bisherigen Tatsachen verdreht und mein damaliges Geständnis immer wieder in den Himmel gelobt wurde. Oft verstand ich den Sinn der Briefe nicht einmal mehr, es wurden nur noch Worte wirklich sinnlos aneinander gefügt.

Als es dann im Gerichtssaal zur Sache ging, war das einzige Argument der Gegenseite, das ich „ja damals gestanden hatte“, somit meine Schuld also zweifelsfrei feststand und ich Schadensersatzpflichtig in vollem Umfang wäre. Sowohl der Richter wie auch mein Anwalt wiesen darauf hin, das ein damaliges Geständnis jetzt keinerlei Bedeutung mehr hätte, es sei durch den Freispruch einfach hinfällig geworden (was selbst dem Laien als Logisch erscheint). Nein, der gegnerische Anwalt beharrte auf seiner Meinung, am Schluß wurde in dem Saal rumgebrüllt, als wäre man im Kindergarten. Wirklich, ich habe noch nie erwachsene Menschen so ausflippen gesehen. Ich kam mir vor wie im Panoptikum. Alles, jedes Wort wurde bestritten. Auch das mein erster Anwalt vor der Verhandlung in Weißenburg den Richter dort bereits im Vorfeld mein „Geständnis“ erklärt hatte, wurde bestritten. Ja, selbst der Richter wurde angezweifelt als er sagte, das er bisher nur einen kleinen Teil der Akten bekommen hätte und daher momentan nicht viel zur Sachlage sagen könne. Finde ich zwar auch komisch, das Akten einfach verschwinden bzw. nicht da sind und trotzdem ein Verhandlungstermin veranstaltet wird, aber egal – meine Meinung zählt eh nicht.

Kurzum, man kam bei diesem Termin keinen Schritt voran, die Gegenseite beschimpfte mich brieflich (in Schreiben an das Gericht und meinen Rechtsanwalt) weiter, die geforderte Summe stieg, dank der Zinsen, immer höher.

Dafür bekam ich Ende März endlich über 2.800.- Gerichtskosten und die Strafe zurück. Wenigstens ein kleiner Teilerfolg.

Im Juli 2009 solle dann eine weitere Verhandlung vor dem Landgericht Ansbach stattfinden. Hauptthema hierbei mein damaliger, erster Rechtsanwalt, der mir zum Geständnis geraten hatte. Er ist als Zeuge geladen. Ich bin zwar auch wieder geladen, aber ich habe weder Lust noch Zeit, mir das anzutun, habe meinen Rechtsanwalt gesagt, das ich nicht mehr da bin (was ja auch stimmt).

Am 13.Juli fand dann diese Verhandlung statt. Da ich – bedingt durch die Pleite meines neuen Arbeitgebers – dann doch zu Hause sein durfte, ging ich zu dieser Verhandlung. Als erstes sagte wieder der Freund des Radfahrers aus. Gesehen hatte er nichts, nur gehört (wie gehabt), konnte sich aber inzwischen an wichtige Dinge nicht mehr so wirklich erinnern. Nur noch an die Dinge, die mich belasteten. Trotzdem sagte er (unbewusst) für mich aus, bestätigte meine Variante. Dann kam mein damaliger Verteidiger zu Wort. Er meinte, das ich von Anfang an meine Unschuld erzählt hätte, ich kein Geständnis  meinerseits abgelegt hätte und er dies für mich getan hatte, da ich mich damals weigerte. Zudem kenne er mich schon länger und all das, was ich bisher sagte sei auch so gewesen bzw. hätte sich als solches heraus gestellt. Danach kam wieder der Polizist und sagte, das keinerlei Spuren auf ein Geschehen nach Aussage des Radfahrers hindeuteten, ich meine Variante des Unfalls damals erzählte also ich wohl (aus seiner Sicht) unschuldig sei. Der gegnerische Anwalt stimmte bei dieser Aussage lautes Wehklagen an, das ein Polizist dies gar nicht beurteilen könne. Bereits bei der Aussage meines damaligen Rechtsanwaltes erhebte er Vorwürfe, das hier bereits ein Plädoye stattfinde und dies keine Aussage mehr sei. Leider kam die Zeugin mit dem Motorrad nicht zur Verhandlung, deswegen blieb die ganze Sache erst einmal offen. Es wurde ein neuer Termin vereinbart, man vertagte sich auf Ende Oktober. Wir haben ja Zeit – es sind ja erst zwei Jahre ins Land gegangen....

 

Im Oktober (2009) verzichtete ich dann auf mein Erscheinen, langsam wurde die Sache nur noch albern. Auch ohne mich sagte die Motorradfahrerin wieder für mich aus, wurde wohl vom gegnerischen Anwalt beschimpft – das ganze muss ziemlich eskaliert sein.

 

Am 20.11.2009 wurde dann das Urteil gesprochen. Die Klage gegen mich wurde abgelehnt, da sie dem Gericht als Unbegründet erschien. Anhaltspunkte für meine Schuld hätten sich nicht ergeben, deswegen müsse ich auch dem Radfahrer keinen Schaden wiedergutmachen. Die Kosten wurden dem Radfahrer auferlegt.

 

Am 14.01.2010 erfuhr ich dann, das der Radfahrer – sein Anwalt – in Berufung gehen, also das Urteil wieder nicht akzeptieren. Wegen „Arbeitsüberlastung“ würde aber die Begründung etwas dauern.

 

Zum 10.02. hatte der Rechtsanwalt seine Lebensgeschichte niedergeschrieben. Jedenfalls lass sich die Begründung wie ein Studium der Rechtswissenschaften. Er rügte einfach alles. Die Aussage des ersten Rechtsanwaltes war völliger Quatsch, die Aussage des Polizisten sei an den Haaren herbei gezogen worden, die Motorradfahrerin sei wohl unglaubwürdig da sie einige Punkte (völlig unbedeutend und mit dem Fall gar nichts zu tun!) inzwischen nicht mehr genau wisse, ich habe ja gestanden und auch das Gericht in Weißenburg sei ja völlig daneben. Überall seien Rechtsfehler passiert, Akten verschwunden (und plötzlich wieder aufgetaucht) und er hätte ja nie etwas sagen können (dabei war er derjenige, der immer redete und keinen zu Wort kommen ließ).

 

Kurzum: Das Gericht schrieb sehr sehr massiv, das man endlich Ruhe geben solle, die Sache sei fürs Gericht erledigt, man sehe keinen Handlungsbedarf und die Sache sei nun langsam lächerlich. Hätte ich ein solches Schreiben bekommen – ich hätte wohl ein schlechtes Gewissen und unruhig geschlafen. Der Rechtsanwalt des Gegners scheint hart im Nehmen zu sein...

 

Wenn sie noch weiter geht - ich werde berichten....